PRIVATE ENFORCEMENT

Themenübersicht

Die Durchsetzung des Kartellrechts erfolgt heute weitgehend auf dem verwaltungsrechtlichen Weg. Die zivilrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts hat sich kaum etabliert. Als wesentliche Hindernisse werden verschiedene Faktoren ausgemacht.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat nun in einem «White Paper» erläutert, wie eine Stärkung des Kartellzivilrechts legislativ angegangen werden könnte. Konkret wurden verschiedene Vorschläge unterbreitet, welche folgende Punkte aufgreifen:      

  • Aktivlegitimation: Alle von unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen Betroffenen, d.h. auch Konsumentinnen und Konsumenten sowie die öffentliche Hand, sollen eine Klagelegitimation erhalten und es soll bereits eine Bedrohung (anstatt wie bisher eine Verletzung) ausreichen, damit ein entsprechender zivilrechtlicher Anspruch entsteht.

  • Verjährung: Die Verjährung von zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen aus einer unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung soll vom Zeitpunkt der Untersuchungseröffnung der WEKO bis zum rechtskräftigen Entscheid nicht beginnen oder stillstehen. Da kartellrechtliche Verwaltungsverfahren von der Untersuchungseröffnung bis zum rechtskräftigen Entscheid häufig länger als drei Jahre dauern, empfiehlt sich im Sinne eines effektiven kartellrechtlichen Zivilrechtschutzes weiterhin die Einführung einer Hemmung der Verjährung von zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen während des Verwaltungsverfahrens.

  • Bindungswirkung rechtskräftiger Entscheide: Im Sinne eines effektiven zivilrechtlichen Rechtsschutzes und effizienter Zivilverfahren sollte der Zivilrichter bei Zivilklagen an die rechtskräftige Beurteilung der WEKO, dass ein Verstoss gegen das KG vorlag, gebunden sein.

  • Reduktion von Verwaltungssanktionen bei Leistung von zivilrechtlichen Ansprüchen: Die Berücksichtigung von Schadenersatzzahlungen, Genugtuungs- und Gewinnherausgabeleistungen bei der Festlegung verwaltungsrechtlicher Sanktionen soll einer über- schiessenden Abschöpfung entgegenwirken und freiwillige Leistungen fördern.

Neben den vom SECO vorgeschlagenen Massnahmen gilt es auch die parallellaufenden Entwicklungen in Bezug auf den kollektiven Rechtsschutz (Class Actions) zu beachten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. März 2018 eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage verabschiedet. Die Vernehmlassung dauerte bis am 11. Juni 2018. Sollten diese legislativen Änderungen umgesetzt werden, würde dies dem Kartellzivilrecht in der Schweiz neue Möglichkeiten eröffnen und zum Durchbruch verhelfen. Damit würde sich die Schweiz den Entwicklungen in der EU annähern, wo bereits 2014 eine Richtline über Vorschriften zur Geltendmachung von Schadenersatz aus Kartellrecht verabschiedet hat.

 

Debating Competition Dinner

Das 20. Debating Competition Dinner fand am 14. November 2018 in Zürich im Zunfthaus zur Saffran statt. Die Referate zum Thema "Private Enforcement: Wie ein Phönix aus der Asche?" wurden von Frau RA Dr. Danièle Wüthrich-Meyer (Vizepräsidentin WEKO) und Herrn RA Nicolas Birkhäuser, LL.M. (Partner bei Niederer Kraft Frey) gehalten. Die Veranstaltung wurde von Herrn  Dr. Fabio Babey (Debating Competition/IXAR Legal AG) moderiert.

 

Literatur

Einen Einstieg in das Thema bietet die folgende Literatur:

  • Heinemann, Die privatrechtliche Durchsetzung des Kartellrechts, Evaluation des Kartellgesetzes Studie für das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), 2018.

  • Heinemann, Revisionsvorschläge für das Kartellzivilrecht, 2010.

  • Jacobs, zivilrechtliche Durchsetzung des Wettbewerbsrechts, in: Zäch (Hrsg.), Das revidierte Kartellgesetz in der Praxis, 2006.

 Weiteres Material:

  • Bericht des Bundesrats "Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz – Bestandesaufnahme und Handlungsmöglichkeiten", 2013 (Download, PDF)

  • Zivilprozess: Private und Unternehmen sollen leichter Zugang zum Gericht haben (Medienmitteilung des Bundesrates vom 2. März 2018, HTML)

  • Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union Text von Bedeutung für den EWR (Text in Deutsch, HTML)

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INITIATIVE POUR DES PRIX ÉQUITABLES : EFFET D’ANNONCE OU IMPACT RÉEL ?

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